Liebe Eltern,

Schulbesuch ist Pflicht und wir möchten mit Ihnen gemeinsam Sorge tragen, dass alle Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen.

Daher erklären wir kurz die Regeln bei Krankheit und Beurlaubung.

Falls ihr Kind krank wird rufen Sie bitte am Morgen des 1. Fehltages im Sekretariat der Schule an(Tel.6763943) oder schicken eine Mail, um Ihr Kind zu entschuldigen. (Sekretariat@buntzelberg.schule.berlin.de)

Ab dem 3. Fehltag muss eine schriftliche Entschuldigung von Ihnen vorliegen.

Bei der Rückkehr Ihres Kindes in die Schule geben Sie ihm bitte eine Erklärung mit, aus der sich die Dauer des Fernbleibens, sowie der Grund dafür (z.B. Krankheit) ergeben.

Bitte bedenken Sie, dass die Schule verpflichtet ist, unentschuldigtes

Fehlen beim Schulamt zu melden.

Wenn Ihr Kind über Probleme in der Schule klagt, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an den/die Klassenlehrer*in, damit Ihr Kind die Schule nicht meidet und unentschuldigt fehlt.

Private Termine sollen grundsätzlich nicht in die Unterrichtszeit gelegt werden, hierzu zählen auch Arztbesuche.

Bei Ausnahmefälle sollten Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag auf

Beurlaubung stellen, auch wenn es sich nur um einzelne Schulstunden handelt, da ihr Kind schulpflichtig ist (siehe § 41ff. des Berliner Schulgesetzes).

Beurlaubungen direkt vor und nach den Ferien sind grundsätzlich nicht gestattet.

Wenn wir Sie aus dringenden Gründen erreichen wollen, brauche wir Ihre aktuelle Telefonnummer und denken Sie bitte auch daran, uns Änderungen mitzuteilen.

Team der Schule am Buntzelberg