Anmeldungsunterlagen für Schulanfänger 2025

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

alle Kinder, die im Zeitraum vom 01. Oktober 2018 – 30. September 2019 geboren sind, werden am 01.August 2025 schulpflichtig und damit beginnt für sie eine neue aufregende Zeit.

Die Anmeldung erfolgt in der Grundschule, die für ihren Wohnort zuständig ist. https://www.bildung.berlin.de/Umkreissuche/
Wenn die Schule am Buntzelberg für Sie zuständig ist, melden Sie bitte Ihr Kind im Zeitraum
vom 07.Oktober bis 18. Oktober 2024 in unserem Sekretariat an.

Die Öffnungszeiten sind täglich von 8:00 – 14:00 Uhr, Ausnahmen sind Donnerstag, der 10.10.2024 von 9:00-18:00 Uhr und Montag, der 14.10.2024 von 9:00–18:00 Uhr.

Für die Schulanmeldung bringen Sie bitte

  • Ihren Personalausweis, ggf. Reisepass/Meldebescheinigung
  • Die Geburtsurkunde des Kindes
  • Persönliche Dokumente mit

Bitte beachten Sie, dass ein Einverständnis zur Anmeldung von allen Sorgeberechtigten vorliegen muss, auch wenn Sie nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben oder ihr Kind alleine anmelden möchten. Bringen Sie ggf. eine Vollmacht mit.

Füllen Sie bitte folgende Vordrucke vorab aus und bringen diese unterschrieben zur Anmeldung mit

  • Vollmacht
  • Schulärztliche Untersuchung (109)
  • Antrag für eine andere Schule (123)
  • Antrag vorzeitige Einschulung
  • Antrag Zurückstellung vom Schulbesuch
  • Anmeldebogen/Stammdatenblatt
  • Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung
Schulärztliche Untersuchung (109)

Antrag für eine andere Schule (123)

Antrag vorzeitige Einschulung

Antrag Zurückstellung vom Schulbesuch

Anmeldebogen/Stammdatenblatt

Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung

Wenn Sie die Aufnahme in eine andere Grundschule wünschen, ist außer dem Anmeldeformular ein schriftlicher Antrag unter Angabe der Gründe an unserer Schule zu stellen. Dem Antrag kann nur unter Maßgabe freier Plätze stattgegeben werden. Das bezirkliche Schulamt vergibt die Schulplätze, sie werden über eine Entscheidung schriftlich informiert.
Eine Anmeldung ist in jedem Fall zunächst an unserer Schule notwendig, auch wenn Sie den Besuch einer genehmigten Ersatzschule oder anerkannten Privatschule planen.

ergänzende Förderung und Betreuung (eföB)
Der Betreuungsbedarf wird nach gleichen Maßstäben, wie in der KiTa durch das Jugendamt Treptow-Köpenick geprüft. Für die Prüfung sind Nachweise über Ihre Berufstätigkeit bzw. über Ihre Teilnahme an einer Ausbildungsmaßnahme oder darüber, dass Sie arbeitssuchend gemeldet sind, notwendig.

Sie können die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Stellungnahme der Kita bei.

Mit freundlichen Grüßen

Hellwig
Rektorin