- § 50 Abs. 2 Schulgesetz :
Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel(Schulbücher,Druckschriften und andere Lernmedien)werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schule vom Land Berlin leihweise zur Verfügung gestellt.
Arbeitsmaterialien der Klassen 1 – 3:
Die Arbeitsmaterialien der 4 – 6 Klassen werden Ihnen zum Ende des alten Schuljahres durch die Klassen- und Fachlehrer bekannt gegeben.
Programme:
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